Im Kopftuch-Streit vor dem Amtsgericht im brandenburgischen Luckenwalde (Teltow-Fläming) darf eine Muslima in ihrem Scheidungsverfahren nun doch mit Kopftuch vor Gericht erscheinen. Ein Familienrichter hatte im Juli vor Verhandlungsbeginn verfügt, dass die Frau vor Gericht nicht in Kopftuch erscheinen darf. Der Richter hatte dies mit dem Neutralitätsgebot begründet und zugleich Ordnungsmaßnahmen bei Zuwiderhandeln angedroht. Der Richter hatte argumentiert, dass religiös motivierte Bekundungen wie ein Kopftuch im Gerichtssaal und während der Verhandlung nicht erlaubt seien. Zwar gilt für Richter und Staatsanwälte das Neutralitätsgebot, sie dürften nicht im Kopftuch auftreten – doch wer nicht im Staatsdienst tätig ist, für den gilt dies nicht.
Source: Der Tagesspiegel August 22, 2017 20:26 UTC