Fall in Wuppertal: Provokatives Beten gehört nicht in die Schule - News Summed Up

Fall in Wuppertal: Provokatives Beten gehört nicht in die Schule


Es sind meist Anhänger eines fundamentalistischen Islams, die ihre religiösen Rituale über die Anforderungen des Schulalltags stellen. Wo doch die Religionsfreiheit im Artikel 4 des Grundgesetzes eindeutig besagt: „Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“Mit welcher Rechtfertigung kommt dann eine Schule in Wuppertal auf die Idee, in einem internen Schreiben die Lehrer anzuweisen, demonstratives Beten zu unterbinden und zu melden? Es geht ja nicht um Schüler – welcher Religion auch immer –, die sich während der Pause in eine Ecke zurückziehen, um ein stilles Gebet zu sprechen. Konflikte werden geschürtEs passte ins Bild, dass der Vater des Schülers den Lehrerinnen den Handschlag verweigerte. In einem viel beachteten Berliner Fall war vor Jahren auch der Bundesgerichtshof der Argumentation der Schule gefolgt, dass ostentative Gebete vorhandene Konflikte schüren können.


Source: Die Welt March 02, 2017 17:17 UTC



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