Er tut das nicht als Kritikaster, sondern als Verteidiger eines moralischen Begriffs des Rechts. Und er wundert sich darüber, dass Schirach, immerhin Strafverteidiger von Beruf, in seinem Stück zwischen Unrecht und Schuld nicht unterscheidet. Er zeigt ihnen also nicht die Möglichkeiten auf, die das Strafrecht für diesen Fall kennt. Er tut dies, indem er die Denkfehler in den Plädoyers von Anklage und Verteidigung herausarbeitet und darlegt, wie bei der Belehrung der Zuschauer-Schöffen durch den Vorsitzenden Richter Unverständlichkeit und Fehlerhaftigkeit ineinander übergehen. Zu Theater- und Konzertaufführungen gibt es Programmhefte, in denen, nicht selten auf ambitionierte und blasierte Weise, Handlung oder Musik erklärt werden.
Source: Suddeutsche Zeitung November 06, 2016 17:48 UTC