Berlin (dpa/tmn) - Käufer einer Miet- oder Gewerbeimmobilie sollten bereits beim Kauf darauf achten, dass im Notarvertrag der Preis für Gebäude und Grundstück getrennt ausgewiesen sind. Ist die Kaufpreisaufteilung hingegen wirtschaftlich nicht nachvollziehbar, darf das Finanzamt zur Berechnung des Gebäudewertes die Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums heranziehen, entschied jetzt das Finanzgericht Brandenburg (Az. Bereits im Kaufvertrag war der Preis für den Gebäudeanteil und den Grundstücksanteil der Wohnung getrennt ausgewiesen. Dagegen wandte sich die Klägerin und bestand auf die im Kaufvertrag festgelegte Aufteilung. Akzeptiert das Finanzamt die im Kaufvertrag festgelegte Kaufpreisaufteilung nicht, weil die Aufteilung realitätsfremd ist, und rechnet selbst, kann gegen den Steuerbescheid Einspruch eingelegt und das Ruhen des Verfahrens beantragt werden.
Source: Suddeutsche Zeitung February 19, 2020 03:22 UTC