Ein EU-Beschluss sollte 2015 Italien und Griechenland während der Flüchtlingskrise entlasten. Polen, Ungarn und die Tschechische Republik haben aus Sicht der EU-Generalanwältin gegen Unionsrecht verstoßen. AnzeigeUngarn, Polen und Tschechien haben wegen mangelnder Solidarität in der Flüchtlingskrise nach Ansicht einer Gutachterin des Europäischen Gerichtshofs gegen EU-Recht verstoßen. Ungarn, Polen und Tschechien weigerten sich allerdings beharrlich, den Beschluss umzusetzen – obwohl der EuGH die Rechtmäßigkeit der Entscheidung in einem späteren Urteil bestätigte. Auch betont Sharpston, beide Seiten – Griechenland und Italien sowie die aufnehmenden Länder – seien in der Notsituation von 2015 dafür verantwortlich gewesen, den Beschluss angemessen umzusetzen.
Source: Die Welt October 31, 2019 15:11 UTC