Das geht aus einer aktuellen Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages zur Frage »Wann wird ein Staat zur Konfliktpartei?« hervor. Die Frage sei weder in den Genfer Konventionen geregelt, noch sei sie »Gegenstand eines anderen speziellen völkerrechtlichen Vertrages«, ist dort zu lesen. Die Frage könne zunächst ohnehin »von den beteiligten Akteuren unterschiedlich bewertet werden«. Entscheidend seien letztlich »zwei Schwellen«, die ein Unterstützung leistender Staat überschreiten müsse, um als Kriegs- bzw. Auch sei die Ausbildung von Truppen in Partnerländern »von essentieller Bedeutung für den Erfolg der Truppen auf dem Schlachtfeld«.
Source: Die Welt July 11, 2023 10:21 UTC