Die Frau wollte am Rosenheimer Platz in die wartende S-Bahn einsteigen. Trotzdem erlitt die Frau Verletzungen, eben Quetschungen und Prellungen an den Schenkeln und am Innenknöchel. 3950 Euro Schmerzensgeld begehrte die Frau, und 15,45 Euro für die Reinigung von Hose und Mantel. Diesen zu schließen sei technisch nicht möglich - die Frau hatte moniert, dass die Züge nicht über ausfahrbare Trittbretter verfügen würden; diese hätten ihren Unfall verhindert. Drei Jahre nach dem Vorfall erhob die Frau Klage zum Amtsgericht - letztlich jedoch ohne Erfolg.
Source: Suddeutsche Zeitung November 20, 2017 06:33 UTC