Nach der ersten Vorentscheidung des schleswig-holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG) darf er nicht wegen des gravierenden Vorwurfs der Rebellion an die spanische Justiz ausgeliefert werden. Und es sagt somit nichts darüber aus, ob der frühere katalanische Ministerpräsident seitens der spanischen Justiz zu Unrecht der Rebellion beschuldigt wird. Spaniens Oberster Gerichtshof interpretiert den Gewaltbegriff hingegen weiter und sieht schon bei der billigenden Inkaufnahme von Gewalt den Tatbestand der Rebellion als gegeben an. Es bleibt aber der Vorwurf der Veruntreuung von öffentlichen Geldern, den das OLG als durchaus vereinbar mit dem deutschen Strafrecht ansieht. Doch der Mann, der als Kopf der illegalen Unabhängigkeitsbeschlüsse in der spanischen Region Katalonien gilt, darf nur wegen des minder schweren Vorwurfs der Untreue angeklagt werden.
Source: Der Tagesspiegel April 06, 2018 12:00 UTC