Das Bundesverfassungsgericht tritt beim Autokennzeichen-Abgleich auf die Bremse - und damit auch dort, wo Überwachungstechnologie und Polizeibefugnisse immer weiter um sich greifen. Das Gericht erteilt damit allen Versuchen eine Absage, mithilfe einer ständig verfeinerten Technologie eine ausufernde Infrastruktur der Überwachung zu installieren. Das Verfassungsgericht korrigiert damit einen eigenen Fehler aus dem Jahr 2008, als es die Kennzeichenkontrolle als nicht einmal grundrechtsrelevant eingestuft hatte, sofern die Nichttreffer sofort gelöscht werden. Nun tritt es also auf die Bremse, und zwar dort, wo Überwachungstechnologie, aber auch Polizeibefugnisse immer weiter um sich greifen. Gewiss, das tut nicht weh, wenn ein Bild mal kurz durch den Arbeitsspeicher gejagt und dann sofort wieder gelöscht wird.
Source: Suddeutsche Zeitung February 05, 2019 11:23 UTC