Leerstand gilt als ZweckentfremdungDie Eigentümerin hatte gegen den Bezirk Tempelhof-Schöneberg geklagt. Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg, gegen den die Eigentümerin geklagt hatte, hielt dagegen: „Das Liegen- und Verfallenlassen einer Immobilie ist illegal“, sagte der Bezirksvertreter vor Gericht. Am Ende der Verhandlung beantragte der Anwalt der Eigentümerin ein Sachverständigen-Gutachten, in dem das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg die notwendigen Instandhaltungskosten ermitteln solle. Das Gericht wies den Antrag ab. Ihr Anwalt verließ das Gericht nach der Verhandlung, noch bevor das Urteil gesprochen wurde.
Source: Der Tagesspiegel October 30, 2019 13:26 UTC