Folgen:Vor vier Jahren hatte der Investigativjournalist David Schraven die Gelsenwasser AG – einer der größten Trinkwasserversorger Deutschlands – auf Auskunft verklagt. Konkret ging es ihm um die in den Jahren 2013 und 2010 betriebenen Internet-Blogs „peerblog“ und „Wir in NRW“. Ebenfalls Anfang 2013 war herausgekommen, dass auch Steinkühler 2011 einen Beratervertrag mit der Gelsenwasser AG gehabt hatte. Zudem stellte das OLG fest: Der Verdacht Schravens, Gelsenwasser habe über Zahlungen an die Unternehmen die Wahlkämpfe verdeckt finanziert, ist nicht von vornherein haltlos. „Dem vom Kläger verfolgten Informationsinteresse kommt ein größeres Gewicht als dem Interesse der Beklagten und der betroffenen Dienstleistungsunternehmen an der Geheimhaltung der Vertragskonditionen zu.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung March 18, 2017 19:18 UTC