Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren müssen sich Auslandsaufenthalte, die länger als drei Monate dauern, von der Bundeswehr genehmigen lassen. Januar in Kraft getreten und sieht unter anderem eine verpflichtende Musterung für junge Männer ab dem Jahrgang 2008 vor. Die Auslandsregelung geriet erst jetzt durch einen Bericht der "Frankfurter Rundschau" in die öffentliche Diskussion. Wehrpflichtgesetz – § 3 Inhalt und Dauer der Wehrpflicht (2) Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen, ohne dass die Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 bereits vorliegen.
Source: Neues Deutschland April 04, 2026 14:34 UTC