Zum geplanten Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen (Mietendeckel) in Berlin gibt es eine Reihe von Gutachten und Stellungnahmen. Zudem löst der Mietendeckel einen Verfassungsauftrag ein, denn die Verfassung von Berlin schreibt ein Recht auf Wohnen fest. Das Land Berlin habe für das Mietmoratorium die Gesetzgebungskompetenz, auch wenn der Bund die Mietpreisbremse geschaffen und damit eine konzeptionelle Entscheidung getroffen hat, die der Landesgesetzgeber nicht einfach verfälschen kann. Im konkreten Fall sind die Obergrenzen und die Mietherabsetzung verfassungswidrig, denn sie laufen dem bürgerlichen Recht zuwider und wären – insoweit stimmt Battis Papier zu – kein kompetenzgemäß erlassenes Recht. Papier für GdW: Eingriff ist unverhältnismäßigDas Ziel, das der Berliner Gesetzgeber verfolgt, ist verfassungsrechtlich legitim, der Eingriff ist aber unverhältnismäßig.
Source: Der Tagesspiegel December 14, 2019 15:11 UTC