Fast Fashion überschwemme den Markt, lasse Altkleider-Container überquellen, könne jedoch kaum wiederverwendet oder recycelt werden, erklärte der Minister. Als Hersteller sollen alle gelten, die Kleidung erstmals auf dem deutschen Markt anbieten, also zum Beispiel auch Importeure. Wie viel die Hersteller zahlen, soll auch davon abhängen, wie hochwertig die Kleidung ist. Damit werde erstmals klar geregelt, dass Hersteller stärker für die Folgen der stetig wachsenden Fast‑Fashion‑Mengen zahlen müssen. Für Second-Hand-Shops, Sozialkaufhäuser und Kleiderkammern sollen die neuen Vorgaben nicht gelten, sofern sie nur tragbare Textilien annehmen, die nicht als Abfall gelten.
Source: Neues Deutschland March 27, 2026 14:44 UTC