Das „Geheimtreffen“ von Potsdam, über das die Mediengruppe „Correctiv“ am 10. Januar 2024 berichtete, womit sie einen beispiellosen Proteststurm bis hinein in die damalige Bundesregierung heraufbeschwor, beschäftigt weiter die Gerichte. Jetzt hat das Landgericht Hamburg die Anträge auf Unterlassung, die der Jurist Ulrich Vosgerau und der Veranstalter des Treffens, Gernot Mörig, gegen „Correctiv“ gestellt hatten, abgewiesen (Az. Das Gericht befindet die spezifische Ausdrucksweise von „Correctiv“, in Potsdam sei ein „Masterplan“ zur massenhaften Ausweisung von Menschen ausgeheckt worden, als rechtens, weil es darin eine Meinungsäußerung und keine Tatsachenbehauptung erkennt. Dass der Inhalt des (vermeintlichen) „Masterplans“ in der „Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“ bestünde, lege „Correctiv in einer „bewertenden Umschreibung des Geschehens“ dar.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung December 23, 2025 05:38 UTC