Vergrößern Die Wahl des Routers bleibt auch weiterhin den Kunden überlassen © wikimedia.orgProvider müssen auch langjährigen Kunden den Betrieb eines eigenen Routers ermöglichen. Demnach müsse die Routerfreiheit auch für Bestandskunden gelten. Konkret ging es um die GELSEN-NET Kommunikationsgesellschaft mbH, die Bestandskunden die Herausgabe der Zugangsdaten verwehrte. Diese seien jedoch für den Betrieb eines eigenen Routers zwingend notwendig. Nach Ansicht des Gerichts müssen auch Bestandskunden die Möglichkeit haben, einen von ihnen bevorzugten Router in Betrieb zu nehmen.
Source: Die Welt February 09, 2017 13:29 UTC