Vor vier Jahren hatte das Düsseldorfer Gericht bereits ein generelles Tattoo-Verbot für Polizeianwärter verworfen. Eine Totenkopf-Tätowierung steht der Einstellung in den Polizeivollzugsdienst nicht generell entgegen. Folgen Ich folgeSchon vor vier Jahren hatte dasselbe Gericht das damals in einem Erlass des Innenministeriums geregelte generelle Tattoo-Verbot für Polizeibewerber als rechtswidrig verworfen. Die Ablehnung eines Bewerbers etwa wegen gewaltverherrlichender Motive sei weiterhin zulässig, so das Verwaltungsgericht im August 2017. Nach einer Prüfung auf dieser Grundlage kam die Kammer im aktuellen Totenkopf-Fall zu dem Schluss, dass die Tätowierung des Polizeianwärters nicht auf eine gewaltverherrlichende Einstellung schließen lässt.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung September 14, 2021 10:18 UTC