Booking.com darf Hotels verbieten, auf ihren eigenen Webseiten günstigere Preise anzubieten. Bild: dpaDas Buchungsportal Booking.com darf Hotels verbieten, ihre Zimmer auf der eigenen Internetseite billiger anzubieten als über das Portal. Die Klausel sei nicht wettbewerbsbeschränkend, sondern notwendig, um „ein illoyales Umlenken von Kundenbuchungen“ zu verhindern, hieß es zur Begründung (Az. Meistgenutzte Plattform in DeutschlandNach Untersuchungen des Kartellamts beträgt die Basisprovision in der Regel zwischen 10 und 20 Prozent des Übernachtungspreises. Zimmerpreise zu vergleichen, kann sich nach Untersuchungen des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim durchaus lohnen.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung June 04, 2019 16:18 UTC