Deshalb war sie froh, dass sie ihre Tochter, die fünfjährige Nadja (Namen geändert), tagsüber in der Notbetreuung unterbringen konnte. Sie teilen sich zwar das Sorgerecht für die gemeinsame Tochter, aber den Lebensmittelpunkt hatte Nadja immer bei ihrer Mutter. Außerdem habe die Richterin selbst mitgeteilt, dass sie ihre beiden Kinder auch in der Notbetreuung untergebracht habe. So auch bei der Entscheidung des Münchner Amtsgerichts: Die Richterin greift mit ihrer Entscheidung in einem Umgangsverfahren massiv ins Sorgerecht der Mutter ein. Katrin Pfaller sagt, ihre Tochter habe in den vergangenen Tagen einen Hautausschlag am linken Arm bekommen, sie vermutet Neurodermitis.
Source: Suddeutsche Zeitung May 05, 2020 06:20 UTC