Von der umfassenden Anklage wegen angeblicher Missstände im Bremer Flüchtlingsamt bis 2018 lässt das Landgericht der Hansestadt nur wenige Punkte zur Verhandlung zu. Ulrike B., die abgesetzte Bremer Außenstellenleiterin des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) war bereits im Spätsommer 2019 angeklagt worden. Monatelang hatte sich die Kammer durch die Akten gewühlt, um zu prüfen, ob Ulrike B. und die zwei Asylanwälte „einer Straftat hinreichend verdächtig“ erscheinen. Demnach scheint das Gericht es nicht für strafbar zu halten, dass Ulrike B. beim Schutz für Flüchtlinge offenbar großzügiger vorging als andere Bamf-Außenstellen. Außerdem wird ihr die Verletzung von Dienstgeheimnissen und „Fälschung beweiserheblicher Daten“ in je sechs Fällen vorgeworfen.
Source: Der Tagesspiegel November 08, 2020 16:30 UTC