Kommt es wegen eines falsch geparkten Autos zu einem Unfall, trägt auch dessen Halter Mitschuld. Als ein anderer Autofahrer auf dem Parkplatz rangierte, stieß er mit seinem Wagen gegen den der Klägerin. Da der Parkplatz nicht mit Linien gekennzeichnet sei, dürfe man auf der gesamten Fläche sein Auto abstellen. Auch wenn auf dem Parkplatz keine Markierungen angebracht seien, dürfe man sein Auto deshalb nicht so abstellen, wie man wolle. Der Unfallverursacher habe sich beim Rangieren verschätzt und den Pkw der Klägerin angefahren.
Source: Suddeutsche Zeitung March 13, 2026 17:46 UTC