Juli dieses Jahres ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes in Kraft getreten. Wer in den unerlaubten Besitz von Waffen oder Munition gekommen ist, hat bis zum 1. Wer die Frist einhält, wird nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes, unerlaubten Führens oder unerlaubten Verbringens von Waffen bestraft. Das Landratsamt weist darauf hin, dass das Unbrauchbarmachen einer unerlaubt besessenen Waffe oder Munition oder die Abgabe an einen Berechtigten nicht mehr zu einer Straffreiheit führt. Die Waffen werden ohne Angabe des vorherigen Besitzers zur Zentralen Waffenverwertungsstelle beim Bayerischen Landeskriminalamt gebracht und dort unbrauchbar gemacht.
Source: Suddeutsche Zeitung August 22, 2017 19:52 UTC