Gestrichene Flüge- 02:33Lufthansa-Maschinen in Frankfurt Bild: dpaWer wegen der Corona-Krise nicht fliegen konnte, hat Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises. Die Bundesregierung erhöht den Druck auf Fluggesellschaften zu einer Erstattung für Reisende, deren Flüge wegen der Corona-Krise gestrichen wurden. „Die Fluggesellschaften haben eine rechtliche Verpflichtung ihren Kunden gegenüber, und ich erwarte, dass die auch erfüllt wird“, sagte der Tourismusbeauftragte. Zwar müssten Fluglinien ausgefallene Reisen innerhalb von sieben Tagen erstatten, wenn die Kunden keine Gutscheine akzeptierten, sagte Lambrecht. Sie fügte aber hinzu: „Wenn alle auf einer Auszahlung bestehen, wird es für manche Airline hart.“
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung June 15, 2020 00:33 UTC