Mannheim (dpa/lsw) - Der Betreiber eines Fitnessstudios ist vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg mit einem Eilantrag gegen die vorübergehende Schließung wegen der Coronavirus-Pandemie gescheitert. Für die Rechtmäßigkeit der Schließung von Einrichtungen durch eine Rechtsverordnung sei unerheblich, ob gerade in diesen die Krankheit festgestellt worden sei, teilten die Richter am Donnerstag mit. Daher seien die angeordneten Schließungen verhältnismäßig, zumal die Landesregierung die Maßnahmen fortlaufend überprüfe. Zuvor hatte der VGH bereits den Eilantrag eines Kirchenmitglieds gegen das Verbot von Veranstaltungen in Kirchen zurückgewiesen. Dort ist unter anderem geregelt, welche Geschäfte und Unternehmen geschlossen werden müssen und welche weiter öffnen dürfen.
Source: Suddeutsche Zeitung April 09, 2020 12:11 UTC