Das Widerrufsrecht gilt auch für ausgepackte Matratzen, stellt der EuGH fest. Es sei möglich, Matratzen hygienisch zu reinigen, argumentierte das Gericht, außerdem würden Hotelmatratzen auch von mehren Personen benutzt. Händler müssen sie innerhalb der geltenden Fristen zurücknehmen - in der Regel sind das 14 Tage. Der Aufwand für die Händler, eine bereits ausgepackte Matratze zurückzunehmen und sie zu reinigen, sei zumutbar. In der Mitteilung des EuGH heißt es, dass ein und dieselbe Matratze auch mehreren Hotelgästen diene, ein Markt für gebrauchte Matratzen bestehe und gebrauchte Matratzen einer gründlichen Reinigung unterzogen werden könnten.
Source: Suddeutsche Zeitung March 27, 2019 10:20 UTC