Das heißt: Zwar hat das Bemühen der Justiz zugenommen, Angeklagte in Vergewaltigungsprozessen zu verurteilen, aber oft ist die Beweislage so dünn, dass die Richter den Angeklagten am Ende freisprechen müssen. Wahrscheinlich ist eine gewisse Freispruchquote notwendig, um das Grundvertrauen in die Justiz aufrechtzuerhalten; bei null Prozent wäre man misstrauisch. Die erste Erkenntnis der Arbeit lautet: Statistisch ist der Freispruch eine verlässliche Größe. Angeklagte in Vergewaltigungsprozessen kommen also überproportional häufig mit einem Freispruch davon: Ist das nun ein Beleg für eine männerdominierte und frauenfeindliche Justiz? Wenn das stimmt, dann könnte das heißen: Zwar hat das Bemühen der Justiz zugenommen, Angeklagte in Vergewaltigungsprozessen zu verurteilen; die Staatsanwälte erheben Anklage, die Richter führen die Prozesse.
Source: Suddeutsche Zeitung March 24, 2017 17:48 UTC