Foto: dpa/Ralf HirschbergerStrafen, strafen, strafen - das scheint das Lieblingsmotto vieler Verwaltungsbeamter in der Bundesagentur für Arbeit und im Bundesarbeitsministerium zu sein. Zumindest wer den am Mittwoch bekannt gewordenen Entwurf der beiden Institutionen zu den Hartz-IV-Sanktionen liest, bekommt diesen Eindruck. Da werden Regelsatzkürzungen bis weit über 30 Prozent erwogen, bis hin zur Totalsanktion. Doch die Verwaltung nutzt dieses Nichtbehandeln nicht im Sinne der Menschen - sondern gegen sie. Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht Sanktionen über 30 Prozent als »verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen« bezeichnet.
Source: Neues Deutschland November 27, 2019 17:26 UTC