Weil sie eine Einbauküche für mehr als den ursprünglichen Kaufpreis verkauft hat, muss eine Frau dem Käufer Schadenersatz in Höhe von gut 7000 Euro zahlen. Bei der Ablöse für die Einbauküche eines Hauses spielt der ursprüngliche Kaufpreis eine entscheidende Rolle. Das hat das Oberlandesgericht München am Mittwoch in einem Berufungsprozess entschieden, in dem der Käufer des Einfamilienhauses gegen die Verkäuferin geklagt hatte (Az. Daraufhin verlangte er Schadenersatz, weil ihm die Küche mit diesem Wissen nur etwas mehr als 2000 Euro wert gewesen sei. Das Landgericht Landshut sprach ihm dafür Schadenersatz in Höhe von gut 7.000 Euro zu.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung October 09, 2019 10:07 UTC