Kurz darauf wurde Hansen um eine Stellungnahme gebeten - er sollte angeben, was er durch das Betteln einnimmt. Die Behörde wollte zudem ein „Einnahmebuch“ sehen, und er sollte zudem eine „Einnahmeprognose“ vorlegen. „Betteln ist die entwürdigendste Tätigkeit, die man ausüben kann“2009 gab es einen vergleichbaren Fall in Göttingen. Juristisch gesehen ist das Vorgehen des Dortmunder Jobcenters bei Hansen in Ordnung. „Betteln“, sagt der aus Dortmund stammende Armutsforscher Christoph Butterwegge der Zeitung, „ist die entwürdigendste Tätigkeit, die ein Mensch ausüben kann, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Source: Die Welt November 19, 2017 16:30 UTC