Gibt es Hitzefrei für Arbeitnehmer und Schüler – und wenn ja, ab welchen Temperaturen? Bei weniger als 25 Grad Raumtemperatur darf es jedoch kein Hitzefrei geben. Schüler der Sekundarstufe II dagegen bekommen in der Regel kein Hitzefrei, es sei denn, dass beispielsweise Kreislaufbeschwerden drohen. Die Arbeitsstättenverordnung schreibt vor, dass die Raumtemperaturen zum Schutz der Gesundheit nicht über 26 Grad Celsius steigen sollte. Bei über 30 Grad Celsius Raumtemperatur ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um die Arbeitnehmer zu schützen.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung June 24, 2019 09:23 UTC