Identitätstäuschung bei Zuwanderern: Keine „Prämien auf Missachtung“ - News Summed Up

Identitätstäuschung bei Zuwanderern: Keine „Prämien auf Missachtung“


Die Bundesregierung plant einen strengeren Umgang mit Zuwanderern, die bei ihrer Identität täuschen. Das ist bedeutend, weil ein Ausländer in der Regel acht Jahre hier gelebt haben muss, bevor er den deutschen Pass beantragen darf. Demnach soll die „Klärung von Identität und Staatsangehörigkeit als zwingende Voraussetzung auch im Aufenthaltsrecht für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis“ festgeschrieben werden. Noch bei der großen Reform zur Jahrtausendwende wurde in der Gesetzesbegründung betont, „der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit bei der Einbürgerung“ werde „beachtet“. Ob die im aktuellen Entwurf geplanten Hürden zu geltendem Recht werden, wird sich erst nach Ende der Ressortabstimmung zeigen.


Source: Die Welt April 16, 2020 22:07 UTC



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