Zwei junge Raser aus Köln kommen nach einem verbotenen Autorennen mit tödlichem Ausgang voraussichtlich doch ins Gefängnis. Die obersten Strafrichter am Bundesgerichtshof (BGH) hoben am Donnerstag ein Urteil des Kölner Landgerichts teilweise auf, weil die Haftstrafen gegen die Männer zur Bewährung ausgesetzt waren. Insbesondere hätte das Kölner Gericht bedenken müssen, wie sich die Aussetzung der Strafen zur Bewährung auf das Rechtsempfinden der Bevölkerung auswirken müsse. Dort waren im Februar zwei Raser nach einem tödlichen Unfall auf dem Kudamm erstmals wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht hatte den Fahrer des Unfallwagens zu zwei Jahren und den zweiten Raser zu eindreiviertel Jahren Haft verurteilt.
Source: Der Tagesspiegel July 06, 2017 04:52 UTC