Erstmals haben Experten nun Forderungen aufgestellt, wie der deutsche Gesetzgeber die neue EU-Richtlinie zur vorinsolvenzlichen Sanierung von Unternehmen umsetzen soll. Die neuen Regelungen müssen passgenau für das deutsche Sanierungs- und Insolvenzrecht sein.“ Nur so ließen sich Missbrauchsfälle vermeiden. Der Gesetzgeber solle außerdem den möglichen Gestaltungsspielraum im Sinne einer wettbewerbsorientierten Sanierungskultur ausnutzen und sicherstellen, dass Zwischenfinanzierungen rechtssicher gewährt werden können. Der Restrukturierungsrahmen dürfe kein „Insolvenzverfahren light“ werden, forderte Burkhard Jung, Vorsitzender des Fachverbands Sanierungs- und Insolvenzberatung im Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU). Die Bundesregierung solle den betroffenen Unternehmen einen Vertrauensvorschuss zubilligen und damit Eigeninitiative und die Eigenverantwortung der Beteiligten fördern.
Source: Handelsblatt May 13, 2019 13:41 UTC