Das BGH-Urteil sei auch auf die anderen Payment-Dienste anzuwenden, meint der auf E-Commerce spezialisierte Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke. Man wolle nun die Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob Änderungen an den Richtlinien für den Käufer- und Verkäuferschutz vorgenommen werden. Auch wenn der Verkäufer klagen dürfe, bleibe der Käufer „erheblich“ im Vorteil, betonte das Gericht. In den Fällen, über die der BGH zu entscheiden hatte, hatten die Verkäufer aber genau das getan. Der Käufer beantragte Käuferschutz und da der Verkäufer den Versand nicht durch Beleg nachweisen konnte, bekam der Käufer sein Geld zurück.
Source: Der Tagesspiegel November 22, 2017 18:00 UTC