Auch wenn sie laut Berliner Mietspiegel deutlich teurer sind als einfache Wohnungen, sind sie ein geeigneter Maßstab für Grundsicherungsempfänger. Im konkreten Fall muss das Jobcenter daher der Klägerin die volle Miete bezahlen. Das Jobcenter hielt dies für zu viel und forderte eine Miete von 480 Euro, da dieser Betrag dem Berliner Mietspiegel als durchschnittliche Mietkosten in einfachen Wohnlagen entnommen werden könne. Es dürfe zwar auf einfache Wohnungen und Wohnlagen zurückgegriffen werden, jedoch müssten diese auch tatsächlich für Leistungsberechtigte zur Verfügung stehen. Da geförderte Sozialwohnungen jedoch als "angemessen" gelten müssen, wird die Klägerin die volle Miete erhalten.
Source: Der Tagesspiegel April 10, 2023 18:04 UTC