Münster (dpa/lnw) - Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die vom Land angeordnete häusliche Quarantäne für Auslandsrückkehrer außer Vollzug gesetzt. Das Land dürfe nicht pauschal für Rückkehrer aus Nicht-EU-Ländern eine 14-tägige Quarantäne anordnen, entschied das OVG am Freitag in einem Eilverfahren. Es könne aber Risikogebiete ausweisen, bei denen die Verhängung einer Quarantäne gerechtfertigt sei. Laut Corona-Einreiseverordnung hätte sich die Familie, weil sie mehr als 72 Stunden im Ausland ist, nach ihrer Rückkehr für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben müssen. Da es auch außerhalb Europas eine Reihe von Staaten gebe, in denen es kein höheres Infektionsrisiko gebe als in Deutschland, sei eine häusliche Quarantäne für Auslandsrückkehrer keine notwendige Schutzmaßnahme mehr, erklärte das Gericht.
Source: Suddeutsche Zeitung June 05, 2020 14:00 UTC