AnzeigeIm zivilen Rechtsstreit um das Schmähgedicht des Satirikers Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan hat das Hamburger Landgericht seine frühere Eilentscheidung bestätigt. Satire dürfe für sich einen großen Freiraum beanspruchen, sei nach den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts "aber nicht schrankenlos", betonte die Vorsitzende Richterin Simone Käfer. Die beanstandeten Passagen müsse Erdogan "nicht mehr hinnehmen". Böhmermanns Schmähgedicht hatte auch für große politische Kontroversen gesorgt, weil die Bundesregierung die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Moderator genehmigt hatte. "Beleidigungen und Beschimpfungen muss der Betroffene aber nicht schon deshalb hinnehmen, weil sie ersichtlich nicht ernst gemeint sind."
Source: Die Welt February 10, 2017 09:00 UTC