Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob ein Urteil mit Bewährungsstrafen des Kölner Landgerichts teilweise wieder auf. Das Landgericht Köln hatte den Fahrer des Unfallwagens zu zwei Jahren und den zweiten Raser zu eindreiviertel Jahren Haft verurteilt und die Strafen zur Bewährung ausgesetzt. Der BGH folgte der Empfehlung und verwies das Verfahren an das Landgericht Köln zurück. Das Landgericht hätte zudem bedenken müssen, wie sich eine Strafaussetzung zur Bewährung auf das allgemeine Rechtsempfinden der Bevölkerung auswirke. Da habe ich Bauchschmerzen“AnzeigeDie damals 21 und 22 Jahre alten Männer hatten sich im April 2015 ein spontanes Rennen geliefert.
Source: Die Welt July 06, 2017 07:52 UTC