Die Richter urteilten am Mittwoch, dass ein katholisches Krankenhaus einen Chefarzt nicht entlassen durfte, weil er nach einer Scheidung wieder geheiratet hatte. Das Krankenhaus, das zum Erzbistum Köln gehört, hatte sich bei der Kündigung im Jahr 2009 auf eine kirchenrechtliche Regelung gestützt. Sie bestimmte, dass der Abschluss einer nach katholischem Recht ungültigen Ehe einen schwerwiegenden Loyalitätsverstoß darstellt. Die Regelung, wonach eine katholisch ungültige Ehe prinzipiell einen schwerwiegenden Loyalitätsverstoß darstelle, verwarf das BAG als unwirksam. Der Sprecher verwies zudem auf die Liberalisierung des katholischen Arbeitsrechts und betonte, dass die Kirche eine solche Kündigung heute wohl nicht mehr aussprechen würde.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung February 20, 2019 13:01 UTC