Bisher war der Erwerb von tödlicher Arznei zum Zweck der Selbsttötung nicht erlaubt. Bisher war der Erwerb von tödlicher Arznei zum Zweck der Selbsttötung nicht erlaubt. Folgen:Zwar ist nach dem Betäubungsmittelgesetz der Erwerb von tödlicher Arznei zum Zweck der Selbsttötung an sich nicht möglich. Sie hatte beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Arznei beantragt, dies wurde ihr jedoch unter Verweis auf das Betäubungsmittelgesetz versagt. Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun, dass die Behörde hätte prüfen müssen, ob ausnahmsweise ein Recht auf die tödliche Arznei bestanden hatte.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung March 02, 2017 17:37 UTC