Sie können den zu zahlenden Betrag und die Laufzeit frei wählen - damit sichern Sie auch weiterhin linken Journalismus. Aus dem grundrechtlich geschützten Persönlichkeitsrecht steht dem Arbeitnehmer der Anspruch zu, dass unrichtige Vorgänge aus der Personalakte entfernt oder berichtigt werden müssen. Dieses Einsichtsrecht berechtigt den Arbeitnehmer auch, Notizen und Abschriften und - auf eigene Kosten - Kopien zu fertigen. Zum Urteil: Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat diese Frage mit dem vorstehenden Urteil abschließend geklärt. 5 Sa 518/14) ist auch hier ein Anspruch auf Hinzuziehung des Rechtsanwalts rechtlich nicht zu begründen.
Source: Neues Deutschland March 27, 2018 19:36 UTC