Hier hat der Bundespräsident kein Ermessen. Wird der oder die Vorgeschlagene nicht gewählt, so ist der Bundespräsident erst einmal aus dem Spiel; der Bundestag kann dann binnen vierzehn Tagen mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen neuen Kanzler wählen. Erhält der Gewählte die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so muss der Bundespräsident ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Folglich hat es – wie auch bei der Vertrauensfrage – letztlich der Bundespräsident an diesem Punkt in der Hand, im Rahmen der Verfassung den Bundestag aufzulösen. Wenn das Staatsoberhaupt von seinem Recht Gebrauch macht, den Bundestag aufzulösen, so muss innerhalb von 60 Tagen der Bundestag neu gewählt werden.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung November 20, 2017 11:03 UTC