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Keine Abschiebung während strafrechtlicher Ermittlungen


So wie in Köthen: Die Ausländerbehörde in Sachsen-Anhalt hatte den Asylantrag eines der beiden tatverdächtigen Afghanen schon im Frühjahr abgelehnt. Aber welches Interesse wiegt in Deutschland eigentlich höher: das der Abschiebung oder der Strafverfolgung? Wenn der Staat gegen einen Asylsuchenden strafrechtlich ermittelt, muss die Staatsanwaltschaft laut dem Aufenthaltsgesetz einer Abschiebung zuerst zustimmen. Die Staatsanwaltschaft kann die zuständige Ausländerbehörde so lange an der Abschiebung hindern, bis ihre Ermittlungen abgeschlossen sind. Hier wägt die Staatsanwaltschaft ab, ob das Interesse an einem weiteren Strafvollzug, dass Interesse an einer Abschiebung überwiegt.


Source: Suddeutsche Zeitung September 12, 2018 14:37 UTC



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