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Keine Fristen (neues-deutschland.de)


Er müsse dann keine Frist zur Nachbesserung setzen, so der VIII. Der Ex-Mieter aus Bayern war bereits vor dem Amtsgericht in Bad Neustadt a.d. Saale und dem Landgericht Schweinfurt gescheitert. Eine Frist zur Nachbesserung muss ein Vermieter dem Urteil zufolge etwa bei Schönheitsreparaturen einräumen. Anders verhalte es sich bei der Verpflichtung des Mieters, die Räume schonend und pfleglich zu behandeln. Bei Beschädigung der Mietsache könne der Vermieter statt einer Schadensbeseitigung auch sofort Geldersatz verlangen, ohne zuvor eine Frist zur Beseitigung gesetzt zu haben.


Source: Neues Deutschland March 20, 2018 20:26 UTC



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