Einen „Kuss auf die Hüfte“ einer 18-Jährigen, den der ältere Angeklagte eingeräumt hatte, werteten die Richter am Freitag als sexuelle Nötigung im minderschweren Fall. Angeklagt waren der 14- und der 34-Jährige, weil sie sich Ende Februar in einem der größten Schwimmbäder Norddeutschlands an einer 14-Jährigen und einer 18-Jährigen vergangen haben sollten. Das jüngere Mädchen – das angebliche Vergewaltigungsopfer – hatte seine Nebenklage aber später zurückgezogen. Mehr zum ThemaAnders dagegen beim zweiten Tatvorwurf, dem sexuellen Übergriff auf die 18-Jährige. Wegen des Geständnisses sei es nicht mehr auf die Aussage der 14-Jährigen angekommen, sagte die Amtsrichterin.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung September 09, 2016 12:08 UTC