Von Joachim Käppner , Karlsruhe/MünchenIn einem Grundsatzbeschluss haben die Bundesverfassungsrichter die automatisierten Kennzeichenkontrollen durch die Polizei weitgehend verworfen. Das Bundesverfassungsgericht hat das Scannen von Kennzeichen dabei nicht grundsätzlich verworfen. Derartige polizeiliche Kontrollen setzten jedoch "grundsätzlich einen objektiv bestimmten und begrenzten Anlass voraus". Mit bemerkenswerter Klarheit formulieren die Richter im Bayern-Beschluss: "Die Durchführung von Kontrollen zu beliebiger Zeit und an beliebigem Ort ins Blaue hinein ist mit dem Rechtsstaatsprinzip grundsätzlich unvereinbar." Für Bayern kündigte dessen Innenminister Joachim Herrmann (CSU) dennoch an, an der Überwachung grundsätzlich festzuhalten, da diese "unverzichtbar" sei.
Source: Suddeutsche Zeitung February 05, 2019 17:48 UTC