In dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss kippte das höchste deutsche Gericht teilweise Regelungen in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen. Der Vorwurf einer übertriebenen Überwachung wird am ehesten noch im Fall Bayern erhoben: Hier fehlte den Verfassungsrichtern ein gewichtiger Anlass für die Kennzeichenkontrollen im Bereich des Grenzschutzes. Angesichts der der geplanten Überwachung der Diesel-Fahrverbote mittels Kennzeichen-Scannens hatte der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages bereits Ende 2018 Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung moniert. Monatlich wurden 8,5 Millionen Kennzeichen erfasst. In Baden-Württemberg und Hessen wurden zwar deutlich weniger Kennzeichen erfasst, im gesamten Jahr 2017 jeweils maximal 250 000.
Source: Neues Deutschland February 05, 2019 17:03 UTC