„Aber auch die Anerkennungspraxis für klageberechtigte Umweltverbände wirft eine Reihe von rechtlichen Fragen auf, die geklärt werden müssen“, sagte Steineke dem Handelsblatt. Die „Grüne Liga“ und der „Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern“ (VLAB), der ebenfalls juristisch gegen die Rodungen vorgegangen war, sind vom UBA als klagebefugt anerkannt. Die „Grüne Liga“ und der Verein aus Bayern versuchten danach mit Eilanträgen beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder), die Fällung von Bäumen zu stoppen - vergeblich. Die „Grüne Liga“ hält die Rodung für rechtswidrig, weil die Fabrik noch nicht abschließend genehmigt ist. Und: „Umweltverbände sollen nur klagen dürfen, wenn die Belange des entsprechenden Verbands direkt betroffen sind oder eine ordnungsgemäße Beteiligung der Umweltverbände im Genehmigungsverfahren nicht gegeben war.“Realisiert wurden die Vorschläge aber bislang nicht.
Source: Handelsblatt February 18, 2020 03:09 UTC