Demnach müssen sich professionelle Interessenvertreter künftig in einem Register eintragen, das beim Bundestag geführt werden soll. Nach monatelangem Ringen haben sich die Fraktionen von CDU/CSU und SPD auf ein Lobbyregister geeinigt. Professionelle Interessenvertreter müssen sich demnach künftig in ein Register eintragen und Angaben zu ihrem Arbeits- oder Auftraggeber, zur Anzahl der Beschäftigten und finanziellen Aufwendungen machen. Das Lobbyregister soll digital beim Bundestag geführt werden und öffentlich einsehbar sein. Die Rufe nach einem Register für Interessenvertreter waren zuletzt nach Ermittlungen gegen den CSU-Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein wieder lauter geworden.
Source: Suddeutsche Zeitung March 02, 2021 20:48 UTC