Denn zu den tragenden Pfeilern der EU gehört der Grundsatz, dass kein Unionsbürger aufgrund seiner Staatsangehörigkeit diskriminiert werden darf. Noch hat der Europäische Gerichtshof nicht entschieden, aber einer seiner Generalanwälte erkennt keinen Verstoß gegen Europarecht. Dass Österreich jetzt ein ähnliches Modell prüft, ist sein gutes Recht. Der deutsche CSU-Verkehrsminister mag am Ende auch vor dem Gerichtshof recht bekommen. Er sollte sich aber Bemerkungen wie die, die „Maut-Maulerei“ der Österreicher müsse ein Ende haben, verkneifen.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung February 06, 2019 19:20 UTC